Auto & Kfz

Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Eine Police, drei Bausteine — und die meisten Missverständnisse entstehen an der Grenze zwischen ihnen. Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko jeweils leisten, und worauf es bei der Wahl ankommt.

Streckengrafik mit abgesicherten Knotenpunkten als Sinnbild für Versicherungsschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt ausschließlich Schäden, die Sie anderen zufügen — niemals Schäden am eigenen Fahrzeug.
  • Teilkasko deckt Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildschäden.
  • Vollkasko enthält die Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden und Vandalismus ab.
  • Die Beitragshöhe hängt stark von Schadenfreiheitsklasse, Typ- und Regionalklasse ab — und von einer selbst gewählten Selbstbeteiligung.

Die Kfz-Versicherung ist eine der wenigen Versicherungen, die man haben muss. Was sie leistet, wird trotzdem häufig missverstanden — vor allem an der Stelle, an der die Pflicht endet und die freiwillige Absicherung beginnt.

Haftpflicht: Pflicht, und nur für andere

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug in Deutschland nicht zugelassen werden. Rechtsgrundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz.

Sie deckt Schäden, die Sie anderen zufügen:

  • Personenschäden — Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Renten
  • Sachschäden — fremde Fahrzeuge, Gebäude, Leitplanken, Ladung
  • Vermögensschäden, die sich daraus ergeben

Was sie nie deckt: Schäden am eigenen Fahrzeug. Das ist der Punkt, der am häufigsten für Enttäuschung sorgt.

Teilkasko und Vollkasko

Was die drei Bausteine abdecken
EreignisHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schaden am fremden Fahrzeug (Sie verursachen)JaNeinNein
Diebstahl des eigenen FahrzeugsNeinJaJa
Brand, ExplosionNeinJaJa
Sturm, Hagel, Blitz, ÜberschwemmungNeinJaJa
GlasbruchNeinJaJa
Zusammenstoß mit HaarwildNeinJaJa
Marderbiss (je nach Bedingungen)NeinHäufig jaHäufig ja
Selbst verschuldeter Unfall am eigenen FahrzeugNeinNeinJa
VandalismusNeinNeinJa
Fahrerflucht eines DrittenNeinNeinJa
Der genaue Umfang steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Die Tabelle beschreibt die übliche Aufteilung, nicht Ihren konkreten Vertrag.

Die Logik dahinter: Teilkasko deckt Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben. Vollkasko ergänzt sie um das, was Sie selbst verursachen — und um Vandalismus, wo sich ein Verursacher nicht ermitteln lässt.

Was den Beitrag bestimmt

  • Schadenfreiheitsklasse. Der größte Hebel. Jedes schadenfreie Jahr verbessert die Einstufung, jeder regulierte Schaden verschlechtert sie.
  • Typklasse. Eine Einstufung des Fahrzeugmodells anhand der Schadenbilanz dieses Typs.
  • Regionalklasse. Eine Einstufung des Zulassungsbezirks nach dem dortigen Schadenaufkommen.
  • Selbstbeteiligung. Ein selbst gewählter Betrag, den Sie im Kaskofall übernehmen. Je höher, desto niedriger der Beitrag.
  • Jährliche Fahrleistung, Nutzerkreis, Abstellort, Zahlweise.

Wann welcher Schutz passt

Es gibt keine allgemeingültige Antwort, aber eine brauchbare Faustregel: Der Kaskoschutz sollte zum Wert des Fahrzeugs und zu Ihrer Fähigkeit passen, einen Verlust selbst zu tragen.

  • Neues oder finanziertes Fahrzeug: Vollkasko. Bei Finanzierung oder Leasing ist sie ohnehin meist vertraglich vorgeschrieben.
  • Fahrzeug mittleren Alters: Vollkasko lohnt sich, solange der Zeitwert einen Totalschaden spürbar macht.
  • Älteres Fahrzeug mit geringem Zeitwert: Teilkasko reicht häufig. Der Vollkasko-Aufschlag steht dann in keinem Verhältnis zur möglichen Leistung.
  • Wenig genutztes Zweitfahrzeug: Auf die Fahrleistung achten — eine zu hoch angesetzte Kilometerangabe verschenkt Beitrag.

Beim Wechsel worauf achten

Der Beitrag ist nur eine von mehreren Größen. Prüfen Sie außerdem:

  • Deckungssumme der Haftpflicht
  • Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko
  • Werkstattbindung — günstiger, schränkt die Werkstattwahl aber ein
  • Regelung zur Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen
  • Rabattschutz — Beitrag bleibt nach einem Schaden erhalten, kostet aber laufend
  • Grobe Fahrlässigkeit: Ist der Verzicht auf den Einwand vereinbart?

Die Versicherung ist einer von mehreren Blöcken der laufenden Kosten. Wie sie sich zu Wertverlust, Kraftstoff und Wartung verhält, zeigt Was ein Auto wirklich kostet.

Häufige Fragen

Zahlt die Haftpflicht Schäden am eigenen Auto?

Nein, niemals. Die Kfz-Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen — an Personen, Sachen und Vermögen. Für das eigene Fahrzeug braucht es eine Kaskoversicherung.

Lohnt sich Vollkasko bei einem älteren Auto?

Das hängt vom Zeitwert ab. Da im Schadensfall höchstens der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird, sinkt der Nutzen mit dem Wert des Fahrzeugs. Rechnen Sie den jährlichen Mehrbeitrag gegen den Betrag, den Sie im Totalschadenfall bekämen — und gegen die Frage, ob Sie einen Ersatz kurzfristig aus eigenen Mitteln finanzieren könnten.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen stehen in der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz. Sie sind eine Untergrenze, keine Empfehlung: Bei einem schweren Personenschaden können die Ansprüche darüber hinausgehen, und alles darüber tragen Sie persönlich. Eine deutlich höhere Deckung kostet meist nur wenig mehr.

Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?

Ein Einstufungssystem, das schadenfreie Jahre in einen Beitragssatz übersetzt: Je länger Sie ohne regulierten Schaden fahren, desto günstiger die Einstufung. Nach einem Schaden erfolgt eine Rückstufung — weshalb es sich bei kleinen Schäden lohnen kann, sie selbst zu tragen.

Quellen und weiterführende Stellen

Rechtslage, Tarife und Gebühren ändern sich. Die verlinkten Stellen sind maßgeblich — im Zweifel gilt dort der aktuelle Stand, nicht dieser Artikel.

  1. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)Bundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet
  2. Straßenverkehrsgesetz (StVG) §§ 7 ff. — Haftung des HaltersBundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet