Auto & Kfz

Hauptuntersuchung: Fristen, Ablauf und häufige Mängel

Die Hauptuntersuchung ist keine Formsache, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mit klaren Fristen und definierten Mängelkategorien. Was geprüft wird und was ein überzogener Termin bedeutet.

Streckengrafik mit regelmäßigen Prüfpunkten als Sinnbild für wiederkehrende Fahrzeugprüfungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO mit Anlage VIII. Für Pkw gilt: erste Hauptuntersuchung 36 Monate nach der Erstzulassung, danach alle 24 Monate.
  • Die Abgasuntersuchung ist Teil der Hauptuntersuchung und wird zusammen mit ihr durchgeführt.
  • Das Ergebnis fällt in eine von vier Kategorien: ohne erkennbare Mängel, geringe Mängel, erhebliche Mängel oder verkehrsunsicher.
  • Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, führt die Prüfstelle eine erweiterte Hauptuntersuchung durch, für die eine höhere Gebühr anfällt.

Umgangssprachlich heißt sie „der TÜV“, tatsächlich heißt sie Hauptuntersuchung und wird von mehreren amtlich anerkannten Organisationen durchgeführt. Sie ist keine Servicedienstleistung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Verkehrssicherheit.

Die Fristen

Geregelt in § 29 StVZO mit Anlage VIII. Für Personenkraftwagen ohne Personenbeförderungsgewerbe gilt:

  • Erste Hauptuntersuchung: 36 Monate nach der Erstzulassung.
  • Danach: alle 24 Monate.

Für andere Fahrzeugarten gelten abweichende Intervalle — Taxis, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden häufiger geprüft, ebenso Anhänger und Nutzfahrzeuge oberhalb bestimmter Gewichtsgrenzen.

Was geprüft wird

Die Prüfung umfasst die sicherheitsrelevanten Systeme des Fahrzeugs. Die Schwerpunkte:

  • Bremsanlage — Wirkung, Gleichmäßigkeit, Zustand von Leitungen und Belägen
  • Lenkung und Fahrwerk — Spiel, Verschleiß, Dämpfer, Achsaufhängung
  • Beleuchtung — Funktion und Einstellung
  • Reifen — Profiltiefe, Zustand, zulässige Größe
  • Karosserie und Rahmen — Korrosion an tragenden Teilen
  • Umweltrelevante Systeme — als Abgasuntersuchung, die Teil der HU ist
  • Elektronische Sicherheitssysteme, soweit auslesbar
  • Identität des Fahrzeugs — Übereinstimmung mit den Papieren

Die vier Ergebniskategorien

Ergebnisse der Hauptuntersuchung
ErgebnisPlaketteWas zu tun ist
Ohne erkennbare MängelWird zugeteiltNichts
Geringe MängelWird zugeteiltMängel unverzüglich beheben; keine Nachuntersuchung nötig
Erhebliche MängelWird nicht zugeteiltInstand setzen und innerhalb der im Bericht genannten Frist erneut vorführen
VerkehrsunsicherWird nicht zugeteiltFahrzeug darf nicht am Verkehr teilnehmen; Weiterfahrt nur eingeschränkt zulässig
Maßgeblich ist stets der Untersuchungsbericht. Er benennt die Mängel im Einzelnen und die Frist für eine etwaige Nachprüfung.

Termin überzogen — was dann?

Zwei Folgen, die auseinandergehalten werden sollten:

Erweiterte Hauptuntersuchung. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, führt die Prüfstelle eine erweiterte Untersuchung durch. Dafür fällt eine höhere Gebühr an.

Ordnungswidrigkeit. Unabhängig davon kann die Überschreitung bei einer Kontrolle geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Überschreitung; maßgeblich ist der jeweils geltende Bußgeldkatalog.

Die Mängel, die am häufigsten auffallen

Erfahrungsgemäß entfällt ein Großteil der Beanstandungen auf wenige, gut vorhersehbare Punkte:

  • Beleuchtung — durchgebrannte Lampen und falsch eingestellte Scheinwerfer
  • Bremsen — verschlissene Beläge, ungleichmäßige Wirkung, poröse Leitungen
  • Reifen — zu geringe Profiltiefe, ungleicher Verschleiß, Alterungsrisse
  • Ölverlust an Motor oder Getriebe
  • Achsaufhängung und Dämpfer — Spiel und Verschleiß
  • Korrosion an tragenden Teilen, besonders bei älteren Fahrzeugen
  • Wischerblätter und Scheibenwaschanlage

Kosten

Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich festgelegt und unterscheiden sich nach Organisation, Region und Fahrzeugart. Hinzu kommt die Abgasuntersuchung, die zusammen mit der HU durchgeführt wird.

Was Sie erwartet, erfahren Sie am zuverlässigsten durch einen kurzen Anruf bei zwei oder drei Prüfstellen in Ihrer Nähe. Größere Unterschiede gibt es erfahrungsgemäß weniger bei der Prüfung selbst als bei den Reparaturen, die sich daraus ergeben — und dafür sind Sie nicht an die Werkstatt gebunden, die den Mangel festgestellt hat. Woran sich ein guter Betrieb erkennen lässt, steht in Kfz-Werkstatt finden.

Nach der Prüfung

Der Untersuchungsbericht ist mehr als eine Quittung. Er dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist beim späteren Verkauf ein belastbares Argument — für Käufer wie für Verkäufer. Heben Sie ihn zusammen mit den Serviceunterlagen auf; welche Rolle er beim Gebrauchtwagenkauf spielt, steht in Gebrauchtwagen kaufen.

Häufige Fragen

Wann ist meine HU fällig?

Die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt das Jahr in der Mitte, und die Zahl, die oben steht, ist der Monat. Zusätzlich steht der Termin im Untersuchungsbericht der letzten HU. Für Pkw gilt: erstmals 36 Monate nach Erstzulassung, danach im Abstand von 24 Monaten.

Was passiert, wenn ich den Termin überziehe?

Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten führt die Prüfstelle eine erweiterte Hauptuntersuchung durch, für die eine erhöhte Gebühr anfällt. Unabhängig davon ist die Überschreitung eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Kontrolle geahndet werden kann. Die Zulassung erlischt dadurch nicht automatisch.

Was bedeutet „geringer Mangel“?

Bei geringen Mängeln wird die Plakette zugeteilt. Sie sind unverzüglich zu beheben, machen aber keine Nachuntersuchung erforderlich. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine Plakette; das Fahrzeug muss instand gesetzt und innerhalb der im Bericht genannten Frist erneut vorgeführt werden.

Darf ich zu jeder Prüforganisation gehen?

Ja. Die Hauptuntersuchung führen amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen und Prüfingenieure durch. Sie sind nicht an eine bestimmte Organisation oder an Ihre Werkstatt gebunden, und die Prüfung ist unabhängig davon, wo das Fahrzeug gewartet wurde.

Quellen und weiterführende Stellen

Rechtslage, Tarife und Gebühren ändern sich. Die verlinkten Stellen sind maßgeblich — im Zweifel gilt dort der aktuelle Stand, nicht dieser Artikel.

  1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 29 — Untersuchung der KraftfahrzeugeBundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet
  2. StVZO Anlage VIII — Untersuchung der FahrzeugeBundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet