Umgangssprachlich heißt sie „der TÜV“, tatsächlich heißt sie Hauptuntersuchung und wird von mehreren amtlich anerkannten Organisationen durchgeführt. Sie ist keine Servicedienstleistung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Verkehrssicherheit.
Die Fristen
Geregelt in § 29 StVZO mit Anlage VIII. Für Personenkraftwagen ohne Personenbeförderungsgewerbe gilt:
- Erste Hauptuntersuchung: 36 Monate nach der Erstzulassung.
- Danach: alle 24 Monate.
Für andere Fahrzeugarten gelten abweichende Intervalle — Taxis, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden häufiger geprüft, ebenso Anhänger und Nutzfahrzeuge oberhalb bestimmter Gewichtsgrenzen.
Was geprüft wird
Die Prüfung umfasst die sicherheitsrelevanten Systeme des Fahrzeugs. Die Schwerpunkte:
- Bremsanlage — Wirkung, Gleichmäßigkeit, Zustand von Leitungen und Belägen
- Lenkung und Fahrwerk — Spiel, Verschleiß, Dämpfer, Achsaufhängung
- Beleuchtung — Funktion und Einstellung
- Reifen — Profiltiefe, Zustand, zulässige Größe
- Karosserie und Rahmen — Korrosion an tragenden Teilen
- Umweltrelevante Systeme — als Abgasuntersuchung, die Teil der HU ist
- Elektronische Sicherheitssysteme, soweit auslesbar
- Identität des Fahrzeugs — Übereinstimmung mit den Papieren
Die vier Ergebniskategorien
| Ergebnis | Plakette | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Ohne erkennbare Mängel | Wird zugeteilt | Nichts |
| Geringe Mängel | Wird zugeteilt | Mängel unverzüglich beheben; keine Nachuntersuchung nötig |
| Erhebliche Mängel | Wird nicht zugeteilt | Instand setzen und innerhalb der im Bericht genannten Frist erneut vorführen |
| Verkehrsunsicher | Wird nicht zugeteilt | Fahrzeug darf nicht am Verkehr teilnehmen; Weiterfahrt nur eingeschränkt zulässig |
Termin überzogen — was dann?
Zwei Folgen, die auseinandergehalten werden sollten:
Erweiterte Hauptuntersuchung. Wird der Termin um mehr als zwei Monate überschritten, führt die Prüfstelle eine erweiterte Untersuchung durch. Dafür fällt eine höhere Gebühr an.
Ordnungswidrigkeit. Unabhängig davon kann die Überschreitung bei einer Kontrolle geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Überschreitung; maßgeblich ist der jeweils geltende Bußgeldkatalog.
Die Mängel, die am häufigsten auffallen
Erfahrungsgemäß entfällt ein Großteil der Beanstandungen auf wenige, gut vorhersehbare Punkte:
- Beleuchtung — durchgebrannte Lampen und falsch eingestellte Scheinwerfer
- Bremsen — verschlissene Beläge, ungleichmäßige Wirkung, poröse Leitungen
- Reifen — zu geringe Profiltiefe, ungleicher Verschleiß, Alterungsrisse
- Ölverlust an Motor oder Getriebe
- Achsaufhängung und Dämpfer — Spiel und Verschleiß
- Korrosion an tragenden Teilen, besonders bei älteren Fahrzeugen
- Wischerblätter und Scheibenwaschanlage
Kosten
Die Gebühren sind nicht bundeseinheitlich festgelegt und unterscheiden sich nach Organisation, Region und Fahrzeugart. Hinzu kommt die Abgasuntersuchung, die zusammen mit der HU durchgeführt wird.
Was Sie erwartet, erfahren Sie am zuverlässigsten durch einen kurzen Anruf bei zwei oder drei Prüfstellen in Ihrer Nähe. Größere Unterschiede gibt es erfahrungsgemäß weniger bei der Prüfung selbst als bei den Reparaturen, die sich daraus ergeben — und dafür sind Sie nicht an die Werkstatt gebunden, die den Mangel festgestellt hat. Woran sich ein guter Betrieb erkennen lässt, steht in Kfz-Werkstatt finden.
Nach der Prüfung
Der Untersuchungsbericht ist mehr als eine Quittung. Er dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt und ist beim späteren Verkauf ein belastbares Argument — für Käufer wie für Verkäufer. Heben Sie ihn zusammen mit den Serviceunterlagen auf; welche Rolle er beim Gebrauchtwagenkauf spielt, steht in Gebrauchtwagen kaufen.
