Wer nach einer Operation nicht selbst fahren kann oder dreimal pro Woche zur Dialyse muss, steht schnell vor der Frage, wer die Fahrten bezahlt. Die Antwort steht im Sozialgesetzbuch — und sie ist differenzierter, als viele erwarten.
Dieser Text erklärt die Systematik. Was in Ihrem konkreten Fall gilt, entscheiden die verordnende Praxis und Ihre Krankenkasse.
Die zwei Regelwerke
Zwei Texte bestimmen alles Weitere:
- § 60 SGB V legt fest, dass die Krankenkasse Fahrkosten übernimmt, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Kasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
- Die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses konkretisiert das: Welche Fahrten, welches Beförderungsmittel, welche Voraussetzungen.
Alles, was Ihnen an einer Krankenfahrt begegnet — Formular, Genehmigung, Zuzahlung —, folgt aus diesen beiden.
Welche Fahrten übernommen werden
Stationäre Behandlung: der Regelfall
Fahrten zu einer voll- oder teilstationären Behandlung sind der klassische Fall. Dazu zählen auch Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern und Fahrten zu einer Rehabilitationseinrichtung.
Ambulante Behandlung: die Ausnahme
Hier wird es enger. Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind grundsätzlich keine Leistung der Krankenkasse. Die Richtlinie beschreibt Ausnahmen, insbesondere:
- Behandlungen mit hoher Frequenz über einen längeren Zeitraum, wie sie etwa bei Dialyse oder onkologischer Therapie vorkommen;
- Fälle, in denen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt und die Fahrt zur Vermeidung einer stationären Behandlung erforderlich ist.
Die Verordnung
Die Grundlage jeder Krankenfahrt ist die ärztliche Verordnung auf dem dafür vorgesehenen Formular. Sie benennt den Grund der Fahrt und das erforderliche Beförderungsmittel.
Die Auswahl des Beförderungsmittels ist keine Komfortfrage, sondern eine medizinische Einordnung:
- Taxi oder Mietwagen, wenn keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt nötig ist;
- Krankentransportwagen, wenn eine fachliche Betreuung oder die besondere Einrichtung des Fahrzeugs erforderlich ist;
- Rettungsmittel bei Notfällen.
Wer eine Fahrt braucht, spricht das also zuerst in der Praxis an — nicht bei der Taxizentrale.
Genehmigung: vorher, nicht nachher
Fahrten zu ambulanten Behandlungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Richtlinie sieht Konstellationen vor, in denen die Genehmigung als erteilt gilt — unter anderem bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder bei bestimmten Pflegegraden mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung.
Was Sie selbst zahlen
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt — begrenzt auf die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Eine Fahrt, die weniger als fünf Euro kostet, kostet Sie also nicht mehr als sie kostet.
Zwei Punkte, die regelmäßig für Verwirrung sorgen:
- Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Ein Behandlungstag mit Hin- und Rückweg bedeutet zwei Zuzahlungen.
- Die Belastungsgrenze gilt auch hier. Wer im laufenden Kalenderjahr die individuelle Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht hat und befreit ist, zahlt keine Zuzahlung mehr. Die Befreiung stellt die Krankenkasse aus.
Der Ablauf in der Praxis
- In der Praxis ansprechen. Fahrtbedarf schildern, Verordnung ausstellen lassen.
- Krankenkasse kontaktieren, wenn eine Genehmigung erforderlich ist. Fragen Sie gleich, was einzureichen ist und wie lange die Genehmigung gilt.
- Taxiunternehmen wählen, das Krankenfahrten anbietet und mit den Kassen abrechnet. Das bei der Bestellung ausdrücklich sagen.
- Verordnung bereithalten. Sie wird bei der Fahrt gebraucht.
- Zuzahlung leisten und die Quittung aufbewahren.
Wenn die Kasse ablehnt
Eine Ablehnung ist ein Bescheid, und gegen einen Bescheid ist Widerspruch möglich. Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben, sprechen Sie danach noch einmal mit der verordnenden Praxis — häufig lässt sich die medizinische Begründung ergänzen — und legen Sie fristgerecht Widerspruch ein.
Unabhängige Beratung bieten die Patientenberatung sowie Sozialverbände und Selbsthilfeorganisationen; bei chronischen Erkrankungen kennen die dortigen Ansprechpersonen die typischen Konstellationen oft sehr genau.
Wenn es nicht um Behandlungsfahrten geht, sondern um die Frage, was eine normale Fahrt kostet, ist Was kostet eine Taxifahrt? der passende Text.
