Auto & Kfz

Gebrauchtwagen kaufen: Prüfen, verhandeln, absichern

Beim Gebrauchtwagen entscheidet weniger der Preis als das, was Sie vorher wissen. Eine Reihenfolge zum Prüfen, Verhandeln und Absichern — und der rechtliche Unterschied, der am meisten kostet.

Streckengrafik mit Prüfstationen als Sinnbild für die Bewertung eines Gebrauchtwagens

Das Wichtigste in Kürze

  • Der wichtigste Unterschied ist rechtlich: Beim Kauf von einem Händler gilt Gewährleistung, bei Privatverkäufen kann sie wirksam ausgeschlossen werden.
  • Papiere zuerst, Blech danach: Zulassungsbescheinigungen, Untersuchungsbericht und Serviceunterlagen sagen mehr über ein Fahrzeug als der Lack.
  • Eine unabhängige Begutachtung vor dem Kauf ist die günstigste Absicherung gegen einen teuren Irrtum.
  • Verhandelt wird mit Befunden, nicht mit Gefühl. Jeder dokumentierte Mangel ist ein Argument.

Ein Gebrauchtwagen ist der einzige größere Kauf, bei dem Käufer und Verkäufer regelmäßig einen sehr unterschiedlichen Wissensstand haben. Man gleicht das nicht durch Verhandlungsgeschick aus, sondern durch Reihenfolge.

Zuerst: Händler oder privat?

Diese Frage entscheidet mehr als jede andere, weil sie bestimmt, was passiert, wenn drei Wochen später etwas kaputtgeht.

Händlerkauf und Privatkauf im Vergleich
Kauf beim HändlerKauf von privat
GewährleistungGesetzlich; bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzbar, wenn vereinbartKann wirksam ausgeschlossen werden
Arglistig verschwiegene MängelNicht ausschließbarNicht ausschließbar
PreisniveauIn der Regel höherIn der Regel niedriger
Aufbereitung und VorbereitungMeist enthaltenZustand wie er ist
VertragsgestaltungStandardisiertFrei — und damit fehleranfällig
Maßgeblich sind §§ 434 ff. BGB. Der Aufpreis beim Händler ist im Kern der Preis für die Gewährleistung.

Papiere vor Blech

Die aussagekräftigsten Informationen über ein Fahrzeug stehen auf Papier. Verlangen Sie vor der Besichtigung:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Teil II weist die Halterzahl aus. Prüfen Sie, ob die Person, die verkauft, auch eingetragen ist — und wenn nicht, warum.
  2. Letzter Untersuchungsbericht der HU. Er nennt festgestellte Mängel und den damaligen Kilometerstand.
  3. Serviceunterlagen und Rechnungen. Lückenlos ist selten; nachvollziehbar sollte es sein.
  4. Nachweise über größere Reparaturen — Zahnriemen, Kupplung, Steuerkette.

Die Besichtigung

Bei Tageslicht, bei trockenem Wetter, nicht abends auf einem Hof mit Halogenstrahlern.

Außen:

  • Spaltmaße rundum — ungleichmäßige Spalten deuten auf Unfallinstandsetzung
  • Lackierung: Farbtonunterschiede zwischen Bauteilen, Overspray an Dichtungen
  • Rost an Radläufen, Schwellern, Türunterkanten und im Kofferraumboden
  • Reifen: Profiltiefe, gleichmäßiger Verschleiß, DOT-Nummer für das Alter
  • Glas und Scheinwerfer auf Beschädigung und Beschlag

Innen:

  • Verschleiß an Lenkrad, Schaltknauf, Pedalen, Fahrersitz — passt er zur Laufleistung?
  • Geruch nach Feuchtigkeit, Wasser unter Teppichen und im Reserveradmulde
  • Alle Warnleuchten gehen beim Einschalten an und nach dem Start wieder aus

Motorraum:

  • Ölstand, Ölzustand, Kühlflüssigkeit
  • Leckagen und frisch gereinigte Stellen, die eine Leckage verdecken können

Die Probefahrt

Mindestens zwanzig Minuten, mit Stadtverkehr, Landstraße und wenn möglich Autobahn. Achten Sie auf:

  • Kaltstart. Bestehen Sie darauf, das Fahrzeug kalt zu starten — viele Auffälligkeiten zeigen sich nur dann.
  • Bremsen: Ziehen zur Seite, Vibration, Geräusch.
  • Lenkung: Geradeauslauf ohne ständiges Korrigieren.
  • Getriebe: Schaltvorgänge ohne Ruckeln, Kupplung ohne Rutschen bei Last.
  • Fahrwerk: Poltern über Kanten.
  • Elektronik: Klimaanlage, Fensterheber, Assistenzsysteme durchprobieren.

Verhandeln mit Befunden

Verhandeln funktioniert am besten sachlich: Jeder dokumentierte Mangel ist ein Betrag. Reifen, die im nächsten Jahr fällig sind, eine anstehende Hauptuntersuchung, ein Zahnriemen jenseits des Intervalls — das sind konkrete Positionen, keine Meinungen.

Nützlich ist auch die Kenntnis der Marktlage: Vergleichen Sie mehrere Angebote desselben Modells mit ähnlicher Laufleistung und Ausstattung, bevor Sie über den Preis sprechen.

Der Kaufvertrag

Verwenden Sie ein vollständiges Formular — Automobilclubs und Verbände stellen geprüfte Muster bereit. Hinein gehören:

  • Vollständige Daten beider Parteien und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Kilometerstand mit dem Zusatz, ob er nach Tacho oder nachweislich gilt
  • Alle Zusagen des Verkäufers — mündliche Aussagen sind später wertlos
  • Angabe zu Unfallschäden, ausdrücklich
  • Zahl der Vorbesitzer
  • Zubehör: zweiter Schlüssel, Winterreifen, Bordwerkzeug
  • Übergabedatum und Regelung zur Ummeldung

Und praktisch: Zahlen Sie nicht bar in großer Höhe ohne Quittung und übergeben Sie das Fahrzeug erst nach Zahlungseingang beziehungsweise übernehmen Sie es erst gegen Quittung.

Nach dem Kauf stehen Zulassung und Versicherung an — welcher Schutz zum Wert des Fahrzeugs passt, steht in Kfz-Versicherung: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko.

Häufige Fragen

Welche Gewährleistung gilt beim Gebrauchtwagen?

Beim Kauf von einem gewerblichen Händler durch eine Privatperson gilt die gesetzliche Gewährleistung; bei gebrauchten Sachen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Beim Kauf von privat kann die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen werden — nicht jedoch bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Deutlich weniger, als viele annehmen. Die Formel bezieht sich nach der Rechtsprechung auf Mängel, die bei einer Besichtigung ohne Fachkenntnis erkennbar sind. Verborgene Mängel und arglistig verschwiegene Mängel sind davon nicht erfasst.

Lohnt sich ein Gebrauchtwagencheck?

In den meisten Fällen ja. Eine unabhängige Begutachtung durch eine Prüforganisation oder eine Werkstatt Ihres Vertrauens kostet einen Bruchteil dessen, was eine übersehene Reparatur kostet — und liefert Argumente für die Verhandlung. Bestehen Sie darauf, den Prüfer selbst auszuwählen.

Woran erkenne ich eine manipulierte Laufleistung?

An Widersprüchen zwischen Dokumenten und Fahrzeug: Serviceheft, Untersuchungsberichte, Werkstattrechnungen und Reifenwechselbelege enthalten Kilometerstände. Passen sie nicht zueinander oder nicht zum Verschleiß an Lenkrad, Pedalen und Sitz, ist Vorsicht geboten.

Quellen und weiterführende Stellen

Rechtslage, Tarife und Gebühren ändern sich. Die verlinkten Stellen sind maßgeblich — im Zweifel gilt dort der aktuelle Stand, nicht dieser Artikel.

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 434 ff. — Sachmangel und Rechte des KäufersBundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet
  2. Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)Bundesministerium der Justiz — Gesetze im Internet